Xperience for you GmbH
Geschäftsführer : Detlef Oehl, Johannes Josten, Peter Woiton
An der Steinkuhle 11 a
58762 Altena ( Germany )
USt-Id. Nr.: DE319312483
Handelsregister: HRB 9530
Registergericht: Amtsgericht Iserlohn
§ 1 Reiseleistungen
Unsere zugrunde gelegten Reisepreise beinhalten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen laut den jeweiligen Angebotsangaben auf unserer Homepage. Welche Leistungen im Detail vertraglich vereinbart sind, ergibt sich zudem dann auch aus der Bestellung und der Buchungsbestätigung (Reisevertrag). Bei reinen Ticketbestellungen sind nur die Tickets Leistungsbestandteil des Vertrages.
§ 2 Verbindlichkeit / Vertragspartner
Alle Buchungen im Rahmen von Kurzreisen und Ticketbestellungen haben für den Buchenden verbindlichen Charakter. Mit der Buchung/Bestellung geben Sie ein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Rechts ab, welches durch unsere Bestätigung zum Vertrag führt (Angebot und Annahme). Wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, so gilt dies als ein neues Angebot unsererseits, an das wir für fünf Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie dieses Angebot binnen der Frist annehmen (z.B. durch Zahlung). Bleibt eine Annahme Ihrerseits aus, so kommt kein Reisevertrag zustande. Sind lediglich einzelne Tickets nicht mehr verfügbar, hat Xperience for you GmbH das Recht, die gebuchten Plätze auf Plätze der gleichen oder besseren Kategorie umzubuchen, ohne dass dies als ein neues Angebot im Sinne von Absatz 1 gilt. Dasselbe gilt für Hotels oder Hotelzimmer! Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits die gewünschten Hotelzimmer und/oder ggf. Tribünenplätze ausgebucht, wird der Buchende darüber sowie über Alternativen unverzüglich vom Xperience for you GmbH informiert. Stimmt der Buchende den vorgeschlagenen Änderungen zu, so werden diese nach einer entsprechenden Rückbestätigung für beide Seiten verbindlich.
Sofern nur Tickets oder Eintrittskarten bestellt werden, tritt Xperience for you GmbH nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist in diesem Fall der Rennveranstalter, also der Promoter des jeweiligen Rennens, welcher dem Aufdruck der Eintrittskarte zu entnehmen ist. Es besteht nur dann ein Anspruch auf die reservierten Hotelzimmer und ggf. Tribünenplätze, wenn diese ausdrücklich bestätigt worden sind.
§ 3 Bezahlung / Lieferung / Versand
Der Reisepreis / Ticketpreis ist zehn Kalendertage nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig (gegen Gebühr auch per PayPal, Kreditkarte). Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 651 k Abs.3 BGB. Xperience for you GmbH ist berechtigt, die Buchung bei Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstandenen Schaden bis zur Höhe der Stornierungsstaffel zu berechnen. Insoweit gelten §4 Abs.1 bis 2 entsprechend.
Der Reisende kann die Reiseunterlagen und/oder Tickets entweder bei Xperience for you GmbH abholen oder sich gegen Kostenerstattung per versichertem Kurier zusenden lassen (15.--€ Versandkosten innerhalb Deutschland, 30.--€ innerhalb EU, sonstiges Ausland auf Anfrage). In Ausnahmefällen behält sich Xperience for you GmbH ausdrücklich das Recht vor, auch bis zum Veranstaltungstag ggf. durch persönliche Übergabe oder Hinterlegung am Veranstaltungsort die Lieferung vorzunehmen.
§ 4 Stornierungen / Rücktrittskosten
Vor Reisebeginn kann jederzeit vom Reisevertrag zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich formlos möglich, in Ihrem eigenen Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen jedoch, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wird der Rücktritt ausgeübt, so kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder aber ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns verlangte Pauschale. Entsprechend der vorgenannten Pauschalierung ist bei einem Rücktritt des Reisenden in Abhängigkeit davon, wann der Rücktritt vor Reisebeginn erklärt wurde, vom vereinbarten Reisepreis zu zahlen:
bis 90. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 35 %
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.
Bei Nichtanreise bleibt der volle Reisepreis fällig. Ein Rücktritt von gebuchten Leistungen, bei denen es sich nicht um einen Reisevertrag handelt, ist ausgeschlossen. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen, die im Reisepreis nicht eingeschlossen ist. VIP-Tickets, Paddock Club und individuelle Reisen/Incentives sind nicht stornierbar.
Tickets können durch uns bzw. den Veranstalter grundsätzlich weder zurückgenommen, noch umgetauscht werden. Solche Eintrittskarten, welche wir als Dienstleistung vermitteln, unterliegen nicht dem Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß §312b BGB. Die Stornierungsgebühr seitens des Kunden beträgt 100 % des vereinbarten Verkaufspreises.
Bei Nichtabnahme von bestellten Karten wird der gesamte Kartenverkaufspreis fällig. In Ausnahmefällen kann durch uns versucht werden, bestellte Eintrittskarten auf Kommissionsbasis weiter zu verkaufen. Für die Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gilt § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
§ 5 Aufgedruckter Ticketpreis
Die ausgeschriebenen Ticketpauschalpreise entsprechen nicht immer den aufgedruckten Kartenpreisen. Sie enthalten u.A. Eigen- und Fremdgebühren, Steuern, anteilige Finanzierungs- und Beschaffungskosten usw. Es gilt die jeweils veröffentlichte Preisliste bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Verbindlich ist die im Internet unter www.formel-eins-karten.de veröffentlichte Preisliste.
§ 6 Gefahrenübergang
Sofern der Reisende den Versand der Reiseunterlagen an eine von ihm angegebene Adresse wünscht, werden die Versandkosten separat berechnet. Gefahrenübergang der Karten ist die Versandstelle Köln. Die Zusendung der Unterlagen, insbesondere der Eintrittskarten und Flugtickets erfolgt per versichertem Kurier-/Paketdienst. Auf § 2 Abs. 5 dieser Vertragsbedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 7 Haftung/Schadensersatz
Xperience for you GmbH steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für: die gewissenhafte Vorbereitung der Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermittelt haben (z. B. Vermittlung von Tickets) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, haften wir auch bei einer Teilnahme der Reiseleitung an diesen Veranstaltungen nicht. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt worden ist, oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Eine Haftung von Xperience for you GmbH ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anwendbar sind. Xperience for you GmbH kann sich dann auch gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Motorsport ist eine gefährliche Sportart. Dies gilt auch für Zuschauer. Dem Buchenden ist bekannt, dass die Durchführung der Rennveranstaltung nicht vom Xperience for you GmbH, sondern jeweils von den nationalen Rennsportveranstaltern organisiert und durchgeführt wird.
Höhere Gewalt, Terroranschläge sowie ggf. unerhebliche Änderungen seitens der Motorsportbehörden berechtigen nicht zur Rückerstattung des Reisepreises. Xperience for you GmbH übernimmt keine Haftung für verkehrsbedingte Transferverzögerungen. Bei Abbruch des Rennens oder der Trainingsläufe sowie bei verkehrsbedingten Transferverzögerungen besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reise-oder Ticketpreises. Für die Durchführung und den Ablauf der Rennveranstaltung haftet Xperience for you GmbH nicht. Eine Haftung für Schreib- und Druckfehler im Prospekt wird nicht übernommen.
Den Anweisungen der Reiseleitung, des Organisationspersonals und dessen Gehilfen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung und bei jeder Art von gefährlichem Verhalten kann der sofortige Ausschluss von der Reise erfolgen. Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4.100,00 EUR bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises je Kunde und Reise, wenn dieser 4.100,00 EUR übersteigt. Mängel, aus denen Minderungsansprüche geltend gemacht werden, müssen bei der Reiseleitung reklamiert werden, um Xperience for you GmbH die Mängelbeseitigung oder-minderung zu ermöglichen. Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäß erbrachten Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Xperience for you GmbH geltend zu machen. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Es wird in Ihrem eigenen Interesse empfohlen (Beweissicherung), Ansprüche schriftlich geltend zu machen, doch kann dies auch formlos geschehen. Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Xperience for you GmbH und Reisendem Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis das Xperience for you GmbH oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§ 8 Kompensation
Xperience for you GmbH behält sich vor, mehrere Forderungen aus verschiedenen Bestellungen zu addieren und miteinander zu verrechnen, auch für den Fall, dass verschiedene Destinationen oder Arrangements gebucht wurden.
§ 9 Extrakosten
Leistungen, deren Erbringung nicht Gegenstand des Reisevertrages ist, aber im Rahmen der Durchführung der Reise auf kurzfristige Kundenveranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer Handling-Fee von 20 % gesondert in Rechnung gestellt.
§ 10 Programmänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sobald die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Transferleistungen und Shuttle-Zeiten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
§ 11 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag wird Köln als Gerichtsstand vereinbart, wenn es sich bei dem Reisenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeingebung nicht bekannt ist.
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